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  • Einsatz-Struktur und Alarmierung

Struktur der Notfallseelsorge-Bereitschaft

Notfallseelsorger/innen vom Dienst sind für ein bestimmtes Gebiet, z.B. Dekanat zuständig, das klar definiert ist.

Notfallseelsorger/innen vom Dienst sind für einen bestimmten Zeitraum in der Rufbereitschaft.

Notfallseelsorger/innen vom Dienst haben eine Einführung in die moderne Notfallseelsorge erhalten, die auf die Ausbildung als Seelsorger/in und jahrelange Seelsorgeerfahrung aufbaut. Sie verpflichten sich zur kollegialen Beratung bzw. zur Supervision und bilden sich kontinuierlich weiter. In geeigneten Formen (Colloquium, Szenario) fordern sie partnerschaftliche Überprüfung ein und üben regelmäßig Selbstkontrolle.

Die verschiedenen Notfallseelsorger/innen vom Dienst werden koordiniert von einem/r Regionalbeauftragten.

Ablauf der Alarmierung

1. Die Notfallseelsorge wird über Handy vom Eintritt eines Schadensereignisses informiert. Die Benachrichtigung geht z.B. von der Rettungsleitstelle aus und läuft bei dem/der Notfallseelsorger/in vom Dienst auf. Diese/r ist durch Qualifizierung und Beauftragung zu diesem Dienst befähigt und arbeitet in der Regel in der Seelsorge vor Ort.

2. Der/Die Notfallseelsorger/in vom Dienst ruft sofort den/die zuständige/n Seelsorger/in vor Ort an, macht ihn/sie auf das Unglück aufmerksam und fragt, ob die Seelsorge vor Ort die Aufgabe der Notfallseelsorge übernehmen kann. Wenn dies der Fall ist meldet der/die Notfallseelsorger/in vom Dienst an den Meldekopf, dass, wer und wann sie/er an den Unglücksort kommt.

3. Erreicht der/die Notfallseelsorger/in vom Dienst niemanden vor Ort oder erhält eine abschlägige Antwort, weil die Ortsseelsorge im Moment verhindert ist, begibt sich der/die Notfallseelsorger/in vom Dienst an den Ort des Geschehens. Vorher meldet er wie unter 2. dem Meldekopf zurück, dass, wer und wann sie/er am Unglücksort erscheint.

4. Nach Abschluß des Notfallseelsorgedienstes informiert der/die Notfallseelsorger/in vom Dienst unter Beachtung der Bedingungen der kirchlichen Schweigepflicht den/die Zuständige/n in der Ortsseelsorge, damit diese/r, entsprechend den kirchlichen Aufgaben, die weiter begleitende Seelsorge übernimmt.

5. Nach dem Einsatz erstellt der/die Notfallseelsorger/in vom Dienst ein kurzes Protokoll und leitet es dem/der Regionalbeauftragten zu. Notfallseelsorge-Einsätze sollen in der Regel nachbesprochen werden.


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